Gesetzliche Rahmenbedingungen
Sichere Gefahrstofflagerung – ein brandheißes Thema
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen gehört zu den wichtigen Aufgaben des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in Unternehmen. Den Arbeitgeber treffen weitreichende Pflichten. Er muss das Gefährdungspotential der eingesetzten Stoffe sowie die angewendeten Arbeitsverfahren ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um den Menschen vor Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Schutzmaßnahmen ist die ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen bei der Sie SSI SCHÄFER umfassend berät und für alle Fragen zur Verfügung steht. Selbstverständlich entsprechen unsere Lagersysteme dem aktuellen Stand der Technik und sind somit ein sicherer Baustein im Schutzkonzept Ihres Unternehmens.
- Gesetze und Vorschriften (Auszug)
- DIN EN 14470-1
- Betriebssicherheits-Verordnung
- Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten
- Wasserhaushaltsgesetz
- Wassergefährdungsklassen
- Stahlwannenrichtlinie
- ÜHP
Europaweit gültige Norm zur
Herstellung von Sicherheitsschränken.
Vorrangiges Ziel ist die Minimierung des Brandrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von brennbaren Stoffen und Schutz des Inhalts der Schränke im Brandfall.
BetrSichV
2003 in Kraft getreten, sie setzt mehrere europäische Richtlinien in deutsches Recht um, mit dem Ziel, Regelungen aus mehreren bestehenden Vorschriften in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen. Daraus ergibt sich u.a.: VbF (Verordnung über Lagerung und Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten) ist außer Kraft gesetzt. Technische Regeln gelten weiterhin bis neue erlassen werden, Neueinteilung der Gefahrklassen, Anzeigepflicht entfällt, Gefährdungsbeurteilung erhält höheren Stellenwert, Unternehmerverantwortung gestärkt (Haftungsrisiko).
TRbF 20
Regelt den sicheren Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Im Anhang L, Pkt. 1.1 werden u.a. Sicherheitsschränke als besondere Einrichtung definiert:
... sie dienen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen.
WHG
Behälter, in denen brennbare oder wassergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, müssen durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein zum Schutz des Grundwassers.
Gefahrstoffe werden in 3 Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:
schwach wassergefährdend
wassergefährdend
stark wassergefährdend
Stawa-R
Auffangwannen aus Stahl müssen nach den technischen Regeln der Stawa-R gebaut und geprüft werden.
Die bisherige Baumusterprüfung wird durch Übereinstimmungserklärung (ÜHP) des Herstellers ersetzt.
Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung.
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